Allgemeine Teilnahmebedingungen für die Cambridge English Prüfungen

§ 1 Anwendungsbereich und Allgemeines

(1) Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Verträge zwischen Personen, welche als NichtMuttersprachler Zertifikatsprüfungen auf Englisch ablegen möchten (nachfolgend „Kandidat:innen“ genannt) und der forum thomanum accademia GmbH (nachfolgend „accademia“ genannt) über die Durchführung, Abnahme und Zertifizierung der Prüfungen, welche die Cambridge English Language Assessment (nachfolgend „Cambridge Assessment English“ genannt) anbietet und verantwortet.
(2) Die accademia ist ein vom Cambridge Assessment English autorisiertes Prüfungszentrum. Sie hat keinen Einfluss auf den Inhalt der jeweiligen Prüfungen. Die Erstellung der Prüfungen, sowie die Zertifizierung erfolgen durch Cambridge Assessment English. Die accademia stellt die Prüfungsräume bereit, gewährleistet die Durchführung der Prüfungen und die Benotung durch nach den Vorgaben der Cambridge Assessment English ausgebildete Prüfer/innen.

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt durch Annahme einer Anmeldung des/der Kandidat:in durch die accademia zustande.
(2) Das Absenden des vollständig ausgefüllten und auf der Homepage der accademia abrufbaren OnlineAnmeldeformulars durch den/die Kandidat:in ist die Anmeldung zu Teilnahme, Durchführung und Abschluss der Prüfung. Die Anmeldung ist vorbehaltlich des Widerrufsrechts und der in diesen Teilnahmebedingungen gemäß § 8 geregelten Fälle verbindlich.
(3) Erst die per E-Mail an den/die Kandidat:in gesandte Teilnahmebestätigung durch die accademia stellt die Annahme des Angebots dar. Die Anmeldung gewährt noch keinen Rechtsanspruch auf Teilnahmebestätigung.
(4) Die durch die Teilnahmebestätigung bestätigte Teilnahme ist personengebunden und nicht übertragbar. Die Prüfungsanmeldung kann auch nicht auf eine andere Prüfung übertragen werden.
(5) Um eine Teilnahmebestätigung zu erhalten, muss die Anmeldung spätestens 8 Wochen vor dem jeweiligen gewünschten Prüfungstermin erfolgen (Anmeldeschluss). Spätere Anmeldungen können nur bei ausreichend freier Kapazität und zzgl. der Zahlung von Verspätungsgebühren § 10(1) berücksichtigt werden.
(6) Eventuelle Behinderungen oder besondere Anforderungen (z.B. zusätzliche Zeit) sollte der/die Kandidat:in bei der Anmeldung und so früh wie möglich angeben. Die accademia prüft dann entsprechende Möglichkeiten und beantragt sodann die entsprechenden Hilfestellungen bei Cambridge Assessment English, um die Durchführung der Prüfung zu ermöglichen. Der/die Kandidat:in erhält sodann eine Mitteilung, ob dies zu dem gewünschten Termin und dem angegebenen Zeitpunkt möglich ist.
(7) Erfolgt die Anmeldung durch eine juristische Person in Vertretung für mehrere Kandidat:innen als Sammelanmeldung, sind bei der Anmeldung der Name, Geburtsdatum und Ort, sowie die Anschrift der jeweiligen Prüfungsteilnehmer:innen vollständig anzugeben.
(8) Im Falle der Teilnahme Minderjähriger hat die Anmeldung durch den/die Sorgeberechtigten zu erfolgen.

§ 3 Änderungen des Prüfungstermins und Prüfungsorts

(1) Änderungen von in der Anmeldung genannten Angaben zu Ort und Prüfungszeit bleiben jederzeit vorbehalten. Die accademia behält sich insbesondere vor, die Prüfung an einem bestimmten Prüfungsort nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmer:innenzahl durchzuführen.
(2) Den Grund der Verlegung und die Angaben eines neuen Prüfungsortes und einer neuen Prüfungszeit gibt die accademia rechtzeitig vor der Prüfung jedem/jeder Kandidaten:in gegenüber per E-Mail bekannt.
(3) Eine Stornierung oder Umbuchung der Teilnahme durch den/die Kandidaten:in ist im Fall der Änderungen von Prüfungsort und Prüfungszeit möglich, wenn der/die Kandidat:in glaubhaft machen kann, dass er allein wegen der Verlegung des Prüfungsortes bzw. Prüfungstermins an der Teilnahme gehindert ist.

§ 4 Ablauf und Durchführung der Prüfung

(1) Rechtzeitig vor der Prüfung bekommt der/die Kandidat:in eine Bestätigung der Prüfungsteilnahme (sog. „Confirmation of Entry“) direkt von Cambridge Assessment English per E-Mail zugesandt. Von der accademia erhält er/sie eine Einladung zur Prüfung per E-Mail mit allen wichtigen Informationen zur Prüfung.
(2) Sollte der/die Kandidat:in die Unterlagen gemäß § 4 (1) zwei Wochen vor dem Prüfungstermin noch nicht erhalten haben, hat er/sie die accademia hierüber in Kenntnis zu setzen.
(3) Befindet sich der/die Kandidat:in mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, ist eine Teilnahme ausgeschlossen.
(4) Der/die Kandidat:in hat am Prüfungstag rechtzeitig am Prüfungsort zu erscheinen. Kommt er/sie zu einem Prüfungsteil zu spät, liegt eine weitere Prüfungsteilnahme oder ein Ausschluss von der Prüfung im Ermessen der Prüfungsaufsicht. Eine Erstattung der geleisteten Vergütung ist im Falle des Prüfungsausschlusses ausgeschlossen.
(5) Der Einlass zur Prüfung erfolgt nur bei Vorlage der in § 4 (1) genannten Dokumente, sowie Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder Reisepasses im Original. Ohne gültigen Ausweis darf der/die Kandidat:in die Prüfung nicht ablegen. Eine Rückerstattung der Prüfungsgebühren findet in diesem Fall nicht statt.
(6) Die Kandidat:innen haben die für die Prüfung benötigten Schreibutensilien (Stifte, Bleistifte etc.) selbst mitzubringen.
(7) Den Kandidat:innen ist es während der Prüfung untersagt, elektronische Geräte (Laptops, Tablets, SmartWatches, Mobiltelefone und Smartphones, Kameras o.Ä.), zu nutzen oder griffbereit zu haben. Gleiches gilt für Armbanduhren. Der/die Kandidat:in hat sich eigenständig vor der Prüfung bei accademia über sichere Lagerorte für den Zeitraum der Prüfung zu informieren. Die accademia haftet nicht für gestohlene oder beschädigte Gegenstände vorgenannter Art.
(8) Die Aufsicht der Prüfung erfolgt durch hierfür von dem Dienstleister unterwiesene Mitarbeiter:innen. Im Falle des Täuschungsversuchs eines/einer Kandidaten:in ist die Aufsichtsperson berechtigt, den/die Kandidat:in von der weiteren Prüfung auszuschließen. Ein Verstoß gegen die Regelungen des § 4 (7) gilt ebenfalls als Täuschungsversuch. Eine Erstattung der Prüfungsgebühren ist im Fall eines Ausschlusses von der Prüfungsteilnahme ausgeschlossen.
(9) Der Dienstleister behält sich vor, für die Cambridge Assessment English und für bestimmte Prüfungen zum Identitätsnachweis am Tag der Prüfung ein Foto der Kandidat:innen (sogenannte „Test Day Photos“) anfertigen zu lassen. In diesem Fall kann die Prüfung nur absolviert werden, wenn der/die Kandidat:in auch der Anfertigung des Fotos zustimmt. Ist der/die Kandidat:in minderjährig, bedarf es zusätzlich der Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten.
(10) Das Foto erscheint zusammen mit den Prüfungsergebnissen ausschließlich auf der Ergebnisverifizierungsseite cambridgeenglish.org/verifiers. Es obliegt dem/der Kandidat:in zu entscheiden, wer darauf zugreifen kann. Die Fotos werden unter Verwendung einer speziellen Software, die Cambridge English Language Assessment zur Verfügung stellt, gemacht. Die Fotos werden sicher gespeichert und nur autorisierte Mitarbeiter:innen der Cambridge English Language Assessment Prüfungszentren haben Zugriff auf die Bilder und Dateien, die passwortgeschützt werden. Zusätzlich werden alle Dateien verschlüsselt, um höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Sobald die Fotos auf sichere Webseiten von Cambridge English Language Assessment hochgeladen worden sind, werden alle lokalen Kopien der verschlüsselten Dateien gelöscht.
(11) Die accademia gewährleistet die Durchführbarkeit der Prüfung und stellt die Prüfungsunterlagen bereit.

§ 5 Urheberrecht

Das Urheberrecht für sämtliche Prüfungsbögen und –materialien steht Cambridge Assessment English zu.
Den Kandidat:innen ist die unbefugte Weitergabe oder Nutzung dieser untersagt und sie dürfen Prüfungsbögen, -materialien oder Notizen nicht aus dem Prüfungsraum mitnehmen und Prüfungsinhalte auf Websiten oder in sozialen Medien nicht veröffentlichen.

§ 6 Bekanntgabe der Ergebnisse und Ausstellung Zertifikat

(1) Die Kandidat:innen können ihre Prüfungsergebnisse etwa 4 bis 6 Wochen (aktuell aufgrund von Corona 6 bis 8 Wochen) nach dem Prüfungstermin online abrufen. Dies gilt vorbehaltlich einer ordnungsgemäßen Bearbeitung durch Cambridge Assessment English.
(2) Näheres, sowie die individuellen Zugangsdaten zum Abruf der Prüfungsergebnisse gibt die accademia mit der E-Mail nach § 4 (1) bekannt.
(3) Der Versand der Zertifikate erfolgt ca. 8 Wochen nach Durchführung der Prüfung durch Cambridge Assessment English (aktuell aufgrund von Corona ca. 10 Wochen). Die accademia leitet die Zertifikate per Einschreiben und ohne schuldhaftes Zögern an die Kandidaten/innen weiter.

§ 7 Verloren gegangene und beschädigte Zertifikate

(1) Die Ausstellung von Ersatzurkunden und Zertifikatsbescheinigungen erfolgt nur auf den Namen des/der jeweiligen Kandidat:innen und nur im Fall seiner/ihrer erfolgreichen Teilnahme an der Prüfung.
(2) Wird ein Zertifikat durch den Versand an den/die Kandidat:in beschädigt, stellt Cambridge Assessment English ein Ersatzzertifikat aus. Der Antrag ist per Email an die accademia zu richten und das Zertifikat im Original beizufügen. Geht der Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung des Zertifikats durch Cambridge Assessment English bei der accademia ein, werden für die Neuausstellung des Zertifikats keine Gebühren erhoben. Erfolgt der Antrag 6 Monate nach Erstausstellung, hat der/die Kandidat:in eine Gebühr in Höhe von 50,00 EUR, zzgl. der vom Cambridge Assessment English erhobenen Kosten für die Neuausstellung mit Stellung des Antrags zu entrichten. Die accademia leitet den Antrag erst nach Zahlungseingang weiter.
(3) Im Falle des Verlusts des Zertifikats während des Versands, kann der/die Kandidat:in nur innerhalb von 12 Monaten nach Versand des Originals die Erteilung einer Ersatzurkunde beantragen. Nach Ablauf dieser Frist stellt das Cambridge Assessment English lediglich eine Zertifikatsbescheinigung aus. Erfolgt der Verlust nicht im Wege des Versands, kann der/die Kandidat:in ausschließlich eine Ersatzbescheinigung beantragen.
(4) Der/die Kandidat:in hat dem Antrag einen glaubwürdigen Nachweis des Verlusts beizufügen und diesen per Post an die accademia zu richten.

§ 8 Stornierung, Umbuchung, Rücktritt

(1) Ein Wechsel zu einer anderen Prüfung oder einem anderen Termin kann nur schriftlich oder per E-Mail bis spätestens 6 Wochen vor dem im Anmeldeformular angegebenen Prüfungstermin erfolgen. Danach bleibt die Prüfungsgebühr auch bei Nichtteilnahme, mit Ausnahme einer Verhinderung durch Krankheitsfall, in voller Höhe fällig.
(2) Im Krankheitsfall ist der/die Kandidat:in berechtigt, von der Prüfung zurückzutreten. Die Prüfungsunfähigkeit ist durch ein ärztliches Attest bis spätestens 14 Tage nach der Prüfung zu belegen. Nur dann ist eine Rückerstattung der Vergütung vorbehaltlich einer Anerkennung durch Cambridge Assessment English möglich. Die Rückerstattung der Prüfungsgebühren erfolgt nach Bestätigung durch Cambridge Assessment Language unter Abzug der Bearbeitungsgebühr gemäß § 10 (3).
(3) Tritt die Prüfungsunfähigkeit im Laufe der Prüfung auf, so ist der/die Kandidat:in verpflichtet, unmittelbar einen Arzt aufzusuchen und sich ein ärztliches Attest ausstellen zu lassen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 8 (2).

§ 9 Prüfungsgebühren, Fälligkeit und Verzug

(1) Die Prüfungsgebühr wird mit dem Erhalt der Teilnahmebestätigung, die auch die Rechnung enthält, fällig.
(2) Für die Prüfungen fallen die zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Prüfungsgebühren an. Diese sind auf der Homepage der accademia abgebildet.
(3) Die Zahlung erfolgt durch ein verbindliches SEPA-Lastschriftmandat oder durch jeweils fristgerechte Überweisung bzw. Zahlung per Kreditkarte.

Sämtliche Überweisungen erfolgen auf das nachfolgend angegebene Konto:
Kontoinhaber: forum thomanum accademia GmbH
Verwendungszweck: Name+Prüfung+Prüfungstermin
Commerzbank Leipzig
IBAN: DE49 8604 0000 0373 7327 00

(4) Die Vergütung umfasst die Anmeldung und Teilnahme an den Prüfungen. Darüber hinaus umfasst sie auch die Erstellung und postalische Übersendung des Zertifikats in einfacher Ausfertigung. Etwaige Reise-, Unterbringungs- oder Verpflegungskosten werden von der Vergütung nicht erfasst.
(5) Befindet sich der/die Kandidat:in mit seiner Zahlungspflicht in Verzug, ist die accademia berechtigt, für jede Mahnung Mahngebühren in Höhe von 5,00 EUR, inkl. Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe, zu berechnen.
(6) Befindet sich der/die Kandidat:in mit seiner/ihrer Zahlungspflicht in Verzug und kommt dieser bis zum Tag der Prüfung nicht nach, bleibt der Vergütungsanspruch der accademia in voller Höhe bestehen.

§ 10 Zusätzliche Gebühren

(1) Für Anmeldungen nach Anmeldeschluss wird für den Nachbearbeitungsaufwand zusammen mit der Rechnung eine zusätzliche Gebühr („Late Entry Fee“) in Höhe von 50,00 Euro, inkl. Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe, erhoben.
(2) Für die Erstellung eines neuen oder eines Ersatzzertifikats wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 EUR, inkl. Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe, und zzgl. der von Cambridge Assessment English in Rechnung gestellten Kosten fällig.
(3) Für die Rückerstattung der Prüfungsgebühr im Krankheitsfall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro, inkl. Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe, erhoben.

§ 11 Teilnahme Minderjähriger

(1) Die Aufsichtspflicht für Minderjährige obliegt während der An- und Abreise zum Prüfungsort sowie am Prüfungsort weiterhin den Sorgeberechtigten.
(2) Vor Beginn der Prüfung haben die minderjährigen Kandidat:innen der Prüfungsaufsicht eine von (beiden) Sorgeberechtigten unterzeichnete Einverständniserklärung vorzulegen.

§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher

Näheres zum Widerrufsrecht ist der bei der Anmeldung zur Prüfung gesondert aufgeführten und zur Speicherung abrufbaren Widerrufsbelehrung zu entnehmen.

Stand: August 2022
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